Informationen ++ Regelung zur Maskenpflicht ++ Bescheinigung für Test ++ 17.06.2021

Liebe Eltern, 

früher als angekündigt kam heute die neue Regelung zur Maskenpflicht an Schulen. Folgendes gilt mit dieser Regelung:

Inzidenz weniger als 50

Keine Maskenpflicht mehr im Freien sofern die 7-Tage-Inzidenz von 50 in einem Stadt- oder Landkreis unterschritten ist.

Inzidenz weniger als 35 und 2 Wochen kein Corona-Ausbruch an der Schule

Maskenpflicht entfällt in den Klassenzimmern. Auf dem Weg zum Klassen- zimmer, zur Toilette oder zu anderen Klassenräumen besteht Maskenpflicht.

Bitte geben Sie deshalb Ihrem Kind weiterhin eine medizinische oder FFP2 Maske mit in die Schule. Diese Regelung ist sicherlich nicht für jeden nachvollziehbar jedoch eine Vorschrift, an die wir uns halten müssen. Sie entstand gewiss aus der Überlegung heraus, dass sich die Kinder auf Laufwegen vermischen können.

Wenn bis Freitag 18.6.2021 kein Coronafall in der Schule auftritt, gilt die Regelung ab Montag 21. Juni 2021.

Hygienemaßnahmen, Vorgaben zum Lüften und Testungen

Sie bleiben wie bisher bestehen. Gerne können Sie den vollständigen Text auf der Internetseite des Ministeriums nachlesen.

Wir freuen uns, dass diese weitere Lockerung der Maskenpflicht möglich ist und grüßen Sie freundlich

Cornelia Wirth & Mirjam Rometsch

Schulleitung & stellvertretende Schulleitung

Wer eine Bescheinigung für einen Test benötigt, möge bitte diesen Beitrag lesen.